Es gilt die Gesetzlosigkeit

Verbote ohne Wirkung
Foto: eigen

23. August 2019

„Es gilt die Gesetzlosigkeit. Sie zu bewahren ist die Aufgabe der staatlichen Behörden.“ Das klingt nach einem Verfassungsartikel zur Einführung der Anarchie. Den Artikel gibt es nicht, aber die Gesetzlosigkeit ist gelebte Realität. Jedenfalls wenn es um den freien LKW-Verkehr auf den Straßen geht. Er muss rollen. Ungehindert und gegen alle Gesetze und Regeln. Zumindest gilt das für den Transitverkehr durch das „Kleine Deutsche Eck“, meint Ulrich Scheuerl vom SPD-Vorstand.

Beispiel ist das Nachtfahrverbot und wie es kontrolliert wird. Es gibt vom Landratsamt viele Ausnahmegenehmigungen und es gibt praktisch keine Kontrollen. Oder der Mautausweichverkehr, der amtlich erfasst wird, mehr aber nicht. Die Zahlen belegen, Mautausweichverkehr findet statt, aber, es ist halt so!

Dann die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Sie gibt es, aber für die Kontrollen fehlt das Personal und stationäre Kontrollstellen werden von den zuständigen Behörden nicht eingerichtet. Zuletzt noch die Gefahrguttransporte. Die Gewässer wie die Saalach, der Thumsee und das Trinkwasser sind extra geschützt vor Gefahrguttransporten. Die Schilder dafür stehen an den Straßen, aber es schert sich niemand drum. Und kontrolliert wird schon gar nicht. Behörden notfalls gegen alle Regeln

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