Tempo 30 in der Salzburger Straße, nicht mit dem Ordnungsamt

Der OB-Kandidat der SPD: Guido Boguslawski
Foto: eigen

25. Januar 2020

Die Reichenhaller SPD-Stadträte wollten auch noch den Rest der Salzburger Straße beruhigen. Tempo 30 galt schon bis hinunter zur Forderschule, das kurze Stück bis zum Landratsamt hinunter fehlte noch. Die sollten jetzt nach Eröffnung des Kindergartens Froschham geschlossen werden. Doch nicht mit dem Ordnungsamt der Stadt. Für die Stadtratssitzung hatte sie kurzfristig eine Tischvorlage geliefert. Und die hatte es in sich: Tempo 30 bis zum Landratsamt, das geht gar nicht. Die Gründe dafür waren allerdings dürftig.

Es ist eine „Haupterschließungsstraße“, so das Ordnungsamt. Schon falsch, denn das ist der falsche Ansatz. Es geht nämlich gar nicht um Erschließungsbeiträge bei der Frage Tempo 30 oder nicht. Tatsächlich geht es um die Frage des Verkehrsaufkommens. Es geht also darum: ist es eine „Zubringerstraße“ oder eine Wohnstraße.

Ursprünglich war es tatsächlich eine Zubringerstraße. Nämlich von der Ludwigstraße zur Umgehungsstraße B20/21. Heute ist es die Verbindung von der Fußgängerzone zum Landratsamt, wo sie in einer Sackgasse endet. Geprägt ist die Straße durch die Wohnbebauung, durch Schulen und Kindergarten und durch die Frequentierung des Münsters St.Zeno und des Friedhofs. Die Stadt sollte deshalb die gesamte Salzburger Straße nach § 45 der StVO dementsprechend widmen, jedenfalls nicht als Zubringerstraße.

Und zweitens: Die Verwaltungsvorlage gibt zu bedenken, dass die Salzburger Straße als Vorfahrtsstraße empfunden wird und durch die Umwidmung in einen Tempo-30-Bereich eine Gefahrenquelle geschaffen würde. Das würde allerdings in der Konsequenz bedeuten, dass die bestehenden Tempo-30-Zonen einschließlich des bereits bestehenden Tempo-30-Abschnitts der Salzburgerstraße auch schon fragwürdig wären. Drittens, nächster Schwachpunkt der Verwaltungsvorlage. Der Hinweis, dass durch die Verlangsamung und Anfahren höhere Immissionsbelastungen entstehen, erscheint fraglich und ist in keiner Weise belegt. Geringere Geschwindigkeiten gelten beim Kraftfahrzeugverkehr eigentlich als Möglichkeit, die Immissionen zu reduzieren.

Und zuletzt, vom Ordnungsamt eine völlige Falschbehauptung zum Thema Unfallschwerpunkt. Nach Rücksprache mit der Polizei, so die Verwaltungsvorlage, habe sich ergeben, dass die „vorliegenden Straßenzüge“ bezüglich der Unfallzahlen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen unauffällig sind. Das ist falsch. Erinnert sei an den schweren Verkehrsunfall mit einem Toten und drei weiteren Verletzten im April 2018 aufgrund überhöhter Geschwindigkeit.

Man kann es nicht anders bezeichnen. Das Ordnungsamt hat den Stadträten eine windige Vorlage geliefert. Vielleicht wurde sie deshalb erst in letzter Minute als Tischvorlage vorgelegt.

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